Die neuen Pflegegrade seit 2017

Die häusliche Hilfe wird gestärkt

von Erik Schumann

Die neuen Pflegegrade seit 2017

Menschen mit den Pflegestufen 1 und 2 bei jeweils festgestellter Demenz erhalten nun etwa 200 Euro mehr Pflegegeld monatlich.

Das dürfte unsere Kunden freuen: Die Leistungen für Pflegebedürftige, die zu Hause bleiben möchten, erhöhen sich mit der Pflegereform seit dem 1. Januar 2017 zum Teil deutlich nach dem Grundsatz »ambulant vor stationär«. Außerdem werden Menschen mit Demenz durch die Pflegekassen spürbar besser unterstützt. Zudem gilt Bestandsschutz: Niemand, dem bereits 2016 eine Pflegestufe zuerkannt wurde, wird schlechter gestellt. Außerdem gut zu wissen: Bereits anerkannte Pflegestufen werden nicht erneut geprüft.

bisherige Pflegestufen Pflegegrade seit 2017 Leistungen bei ambulanter Versorgung
Pflegegeld Pflegesachleistungen
  • neu seit 2017
1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 125 Euro 0 Euro
  • Pflegestufe 0
  • Pflegestufe 1
2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 316 Euro 689 Euro
  • Pflegestufe 1 meA*
  • Pflegestufe 2
3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 545 Euro 1.298 Euro
  • Pflegestufe 2 meA*
  • Pflegestufe 3
4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 728 Euro 1.612 Euro
  • Pflegestufe 3 meA*
  • Pflegestufe 3 mit Härtefall
5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit m. bes. Anforderungen an die pflegerische Versorgung 901 Euro 1.995 Euro

* meA: mit eingeschränkter Alltagskompetenz (z.B. Demenzerkrankung)

Darüber hinaus sind weitere Zusatzleistungen möglich. Besonders interessant: Wohnungsanpassungen können bis maximal 4.000 Euro bezuschusst werden.